Liebe Mitglieder, der Berliner Senat hat heute die „Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV)“ beschlossen (https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/).Darin ist festgelegt: § 7 Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb (1) Der Betrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Saunen, Dampfbädern, Sonnenstudios, Solarien u. ä. wird …
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