Corona Update ab 9.3.2022
Der Berliner Senat hat die Siebte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für das Land Berlin beschlossen, welche weitere Erleichterungen auch für das Tennisspielen enthält. Tennis in der Halle: Die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen ist nun an die 3G-Bedingung (anstelle der bisherigen 2G-Regelung) geknüpft. Dies gilt sowohl für den Trainings- als auch für den Wettkampfbetrieb. …