Der Berliner Senat
die 11.
Verordnung zur Änderung
der
SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
veröffentlicht. Danach
müssen ab Samstag, 7.11.2020 alle
Sporthallen (mit
wenigen, für uns nicht
zutreffenden Ausnahmen) geschlossen
werden. Unsere Außenplätze
1-3 und 7 bleiben geöffnet,
so dass weiter Tennis
gespielt werden kann.
Der Vorstand der TV Frohnau schliesst sich der Einschätzung
des TVBB an:
„Der TVBB unterstützt
weiterhin die nötigen
Regelungen zur Eindämmung
des Corona-Virus, bedauert
die jetzige Verschärfung der
Regeln zu Lasten des
kontaktlosen Tennissports
jedoch zutiefst und hofft,
dass wir schnellstmöglich
wieder zur alten Regelung
zurückkehren können, um im
Winter dem Tennissport in
der Halle nachgehen zu
können.“
Der Vorstand wird sich
bemühen, Entschädigungen für
den Eingriff in unser
Eigentum zu bekommen, und
Ihnen damit Ihre
Abozahlungen (eventuell
teilweise) für die nicht zu
nutzenden Hallenstunden zu
erstatten.
Ihr Vorstand