Entsprechend den Beschlüssen des Landes Berlin vom 21.04.2020 und der sechsten Verordnung zur Änderung des SARS-CoV-2-EindmaßnV des Landes Berlin gelten ab dem 15.05.2020 neue Regelungen.
Der Vorstand hat daher neue Regeln verabschiedet, die für alle Mitglieder und Besucher unserer Anlage verbindlich sind.
Interimsregeln_2 TV Frohnau 15.Mai
Die Nichteinhaltung der Regeln könnte dazu führen, dass die Tennisanlage seitens der Behörden wieder geschlossen wird.
Alle Mitglieder sind daher verpflichtet, die Regeln einzuhalten!