Seit dem 26.11.21 ist die aktuelle Corona-Verordnung des Berliner Senats in Kraft. Zunächst sah es so aus, als ob dies keine Änderungen für den Sport in unseren beiden Hallen erforderlich machte. Weiterhin gilt 2G für Erwachsene oder ein taggenauer Test für Übungsleiter.
Nun sind aber durch verschiedene Aktivitäten und Stellungnahmen Unsicherheiten bei vielen Mitgliedern und Hallennutzern entstanden. Darunter fallen:
- Die Empfehlung des Landessportbundes, für Tennis-Doppel einen zusätzlichen Test durchzuführen
- Die entsprechende Einschränkung bei der Nutzung von öffentlichen Hallen durch das Sportamt Reinickendorf
- Andere Vereine haben sich diesem Vorgehen angeschlossen
Keine dieser Aktivitäten ist für unsere Hallen bindend oder verpflichtend. Für den Vorstand ist entscheidend, dass die Vorgaben des Gesetzgebers und der entsprechenden Ordnungsbehörden (Corona-Verordnung) eingehalten werden, im Wortlaut:
„Die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen ist nur unter der 2G-Bedingung zulässig, wobei abweichend von § 8a Absatz 2 Nummer 6 nur die Pflicht, den Mindestabstand nach § 1 Absatz 2 einzuhalten, oder das Erfordernis einer negativen Testung nach § 6 zur Wahl stehen.“Mindestabstand ist nach § 1 Absatz 2 = 1,50m.
Für Einzel und Doppel gilt also gleichermaßen: Entweder der Mindestabstand von 1,50m ist einzuhalten oder die Spieler sind negativ getestet. Die Einhaltung des Mindestabstands ist ab Betreten der Tennishalle, bzw. der Umkleideräume, bei Seitenwechsel an den Bänken und auf dem Platz durchgehend einzuhalten. Wer dies also nicht einhalten will/kann, muss einen negativen Test durchgeführt haben.
Selbstverständlich steht es jeder Spielgruppe frei, zu eigenem Schutz weitergehenden Empfehlungen zu folgen.