Für die Gastronomie in unserem Clubhaus gelten ab 15. Mai die folgenden Einschränkungen:
1. Ausgabe von Speisen und Getränken nur an Tischen, kein Schankbetrieb am Tresen, kein Verweilen im Eingangs- und Tresenbereich, keine Selbstbedienung.
2. An einem Tisch dürfen nur Angehörige von zwei Haushalten sitzen.
3. Der Abstand zwischen Angehörigen verschiedener Haushalte muss zu jedem
Zeitpunkt mindestens 1,5 m betragen, also auch am Tisch, natürlich auch
zwischen den Tischen.
4. Es muss eine Liste geführt werden, die den Zeitpunkt und die Namen der
Gäste an einem Tisch enthält. Dies soll dazu dienen, Risikopersonen
festzustellen, falls später ein Mitglied positiv auf den SARS-CoV-2 Virus
getestet wird.
5. Die Hygienevorschriften müssen eingehalten werden. Dies beinhaltet:
· Händewaschen vor dem Essen
· Benutzung der WC’s durch jeweils nur eine Person
· regelmäßige Desinfizierung der Tische
· Hinweis auf Desinfektionsspender im Umkleidevorraum
·
Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen.
6. Öffnung nicht nach 22h.
7. Das Personal muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Die Punkte 1-6 werden im Gastraum ausgehängt.
BVorstand derTV Frohnau e.V.