10. Infektionsschutz-Verordnung
Am 29.Oktober hat der Berliner Senat die Zehnte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung beschlossen, die ab Montag, 2. November in Kraft tritt.Diese beinhaltet gravierende Einschränkungen und Auflagen für den Sport, das Training und das Clubleben auf unserer Anlage und in den Tennishallen. Die wesentlichsten Einschränkungen sind Es darf nur noch Einzel gespielt werden, sowohl in den …