Corona-2-G Regel
Nach der aktuellen Corona-Verordnung und den Präzisierungen des Landessportbundes und des Bezirksamtes ist der Verein verpflichtet, die Einhaltung der 2G-Regel in unseren Tennishallen zu kontrollieren. Die Einhaltung der 2G-Regel wird nachgewiesen: – durch den digitalen Nachweis der 2.Impfung – durch den digitalen Nachweis einer Impfung plus positivem PCR-Test-Nachweis, der mehr als 6 Monate zurückliegt – …